Beraterhaftung in der Insolvenz – Einrichtung sicherer Prozesse

 

Fakten im Überblick

Ehemaliger Live-Termin: 03.11.2021

Dauer: 60 Min

Inhalte der Mediathek:
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Kosten: keine

 

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Beschreibung des Online-Seminars

In einer Insolvenz prüfen Insolvenzverwalter nicht nur, ob die Geschäftsführung Fehler gemacht hat, sondern regelmäßig auch, ob und gegebenenfalls welche Berater in welcher Höhe in Haftung genommen werden können. Da in der Regel die Geschäftsführer nur über geringes bis gar kein Vermögen (mehr) verfügen, erscheint ein Vorgehen gegen die Berater oftmals deutlich aussichtsreicher. Nach Jahren eher restriktive Rechtsprechung zum Thema Beraterhaftung sind zuletzt Urteile ergangen, die sehr wohl nunmehr Rücksicht darauf nehmen, dass der Schuldner in der Regel Berater aufsucht, wenn er selbst über nicht ausreichend Wissenstand verfügt. Infolgedessen kann es nicht ganz richtig sein, eine Haftung der Berater parallel häufig zu verneinen. Was aber genau hat sich geändert? Und was können Berater tun, um eine Inanspruchnahme und Haftung zu vermeiden?

Inhalte:

  • Beraterhaftung früher
  • Überblick aktuelle Rechtsprechung
  • Prozessempfehlung

Referentin: Nicole Scholze, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht, Inhaberin der KANZLEI SCHOLZE, wird von mehreren Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalterin bestellt.