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Verwaltungsvermögen Sinne der Erbschaftsteuer

In der täglichen Praxis wird man freiwillig oder unfreiwillig mit der Übergabe von Unternehmen konfrontiert. Seit der Reform der zentralen Normen (§§ 13a, 13b ErbStG) tritt das Verwaltungsvermögen in den Fokus der Steuerberatung. Daher sollte im beruflichen Alltag in regelmäßigen Abständen die Vermögensstruktur eines oder mehrerer Unternehmen überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Kurz wird auch auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung eingegangen.

Ausgehend von dieser Aufgabenstellung erläutert das Seminar, was Verwaltungsvermögen ist, und stellt es kurz in den Kontext der Steuerbefreiung.

Inhalte:

  • Begünstigungsfähiges Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG)
  • Verwaltungsvermögen mit Ausnahmen (§ 13b Abs. 4 ErbStG)
  • Junges Verwaltungsvermögen und Finanzmittel
  • Investitionsklausel im Todesfall
  • 90%-Test nach § 13b Abs. 2 ErbStG
  • Unschädliches Verwaltungsvermögen
  • Verwaltungsvermögensquote für die Regel- und Optionsverschonung
Referent

Dominik Hertreiter

Steuerberater und Diplom-Finanzwirt (FH) in der zentralen Steuerrechtsabteilung bei ECOVIS in München. Einer seiner Schwerpunkte ist die Vermögensnachfolge.

Ehemaliger Live-Termin: 21.05.2025
Dauer: 60 Minuten
Folien
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85,00

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